Sie kommen zur Behandlung in ein Kosmetikstudio, bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine
nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit ich die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen kann. Diese Vereinbarung dient nicht nur der
Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die
vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden.
Bezüglich des Ausfallhonorars wird eine Pauschale errechnet, die sich nach Höhe der Behandlung richtet.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Schmitt